Sicherheit

Selbsterständlich steht Sicherheit bei einem leicht entzündlichen Gas wie Erdgas (Gefahrenklasse 2) immer an erster Stelle. In den Niederlanden und Deutschland fallen Unternehmen mit großen Mengen gefährlichen Stoffen, worunter Erdgas, unter die Seveso-III-Richtlinie (Störfallverordnung), die ausgesprochen strenge Sicherheits- und Qualitätsanforderungen enthält.

Mit einer adäquaten Sicherheitspolitik setzt sich Eneco Gasspeicher nach allen Kräften dafür ein, die Betreibung der Gasspeicherung in den Kavernen reibungslos vonstattengehen zu lassen. Dabei werden sowohl die Vorschriften aus der Seveso-III-Richtlinie (Störfallverordnung) als das deutsche Bergrecht berücksichtigt. Dafür wurden eine Notifizierung und ein Sicherheitsgutachten eingereicht.

Das Bergamt führt bei Gasspeicher jährlich ein Audit durch. Es gibt auch Audits im Bereich von Umwelt, Brandschutz und Risikolenkung (bei Störfällen). Eneco Gasspeicher hat diese Audits problemlos durchstanden. Möchten Sie mehr über die Inspektionen oder den Inspektionsplan erfahren? Senden Sie dann eine E-Mail an fm_gasspeicher-om@eneco.com.

Möchten Sie mehr über die Inspektionen oder den Inspektionsplan erfahren?

Risikomanagement

Wir streben ständig nach einem hohen Bewusstsein hinsichtlich Risiken in unserer Betriebsführung und möchten die Auswirkungen unvorhergesehener (Betriebs-) Störungen auf ein Mindestmaß beschränken. Wir verfügen über ein QM-System, in dem diverse Risikoszenarien und Kontrollmaßnahmen festgelegt sind.

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass dennoch etwas schief geht, ist ein Betriebsnotplan erstellt worden. Im Falle eines Störfalls werden die Notdienste und die Bergbehörde sofort benachrichtigt und informieren wir betroffenen Parteien über diverse Kanäle, worunter diese Website. Sie können weitere Informationen zu diesem Thema finden im Nachbarschaftsflyer.